CDU positioniert sich zu den Planungen der Windenergie
CDU-Fraktion positioniert sich zu den Planungen der Windenergie
Die die energiepolitischen und besonders die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich seit der Beschlussfassung des Gemeinderates zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit der Ausweisung neuer Vorrangzonen für die Windenergie komplett verändert.
Mit den beabsichtigen gesetzlichen Änderungen verlieren die Städte und Gemeinden ihre kommunale Planungshoheit, so dass die von der Gemeinde Kirchhundem betriebene Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen mit Blick auf das Schutzgut Mensch „ad acta“ gelegt werden muss. Somit bleibt der Gemeinde Kirchhundem nur der Weg, die diesbezüglich gefassten Beschlüsse aufzuheben, die Ausweisung von weiteren Vorrangzonen einzustellen bzw. nicht weiter zu verfolgen, so wie es Bürgermeister Jarosz dem Rat für die Sitzung am 27.10.2022 vorgeschlagen hat.
Der Flächennutzungsplan ist zukünftig kein Steuerungsinstrument mehr für die Ausweisung von Windkraftanlagen. Die Kommunalplanung wird durch die Landesplanung und durch die bei der Bezirksregierung ansässigen Regionalplanung ersetzt.
„Wenn uns schon die Steuerungsmöglichkeit genommen wird, dann soll sich die Gemeinde mit aller Kraft dafür einsetzen und die Ziele verfolgen, dass der Mensch als Schutzgut in den anstehenden Planungs- und Genehmigungsprozessen weiterhin Berücksichtigung findet, dass die Vorteile von Windenergieanlagen in der Region verbleiben, dass die Wertschöpfung vor Ort verbleibt und dass das erwirtschaftete Kapital nicht in andere Regionen abfließt“, so Vorsitzender der CDU-Fraktion Michael Färber.
„Das erreichen wir am ehestens in der Zusammenarbeit mit den anderen Städten und Gemeinden und dem Kreis Olpe sowie durch Bürgerwindparks. Die CDU-Fraktion hat sich daher in der Fraktionssitzung am 08.09.2022 einstimmig für die Beteiligung der Gemeinde an der Kreisgesellschaft „Erneuerbare Energien Beteiligungs- und Entwicklungsgesellschaft GmbH“ ausgesprochen“.
Wenn der Rat am 27. Oktober den in der Ratssitzung am 17.12.2020 gefassten Aufstellungsbeschluss für einen „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ mit sofortiger Wirkung zurücknimmt, dann wird damit dem beim Keis Olpe als Genehmigungsbehörde gestellten Antrag der Gemeinde auf Zurückstellung für einen Zeitraum bis zu einem Jahr des Baugesuchs des Bürgerwindparks Rothaarwind II zur Errichtung von 10 Windenergieanlagen im Raum Heinsberg die Grundlage entzogen. Michael Färber: „Daher ist es konsequent und richtig, in der kommenden Ratssitzung am 27.10.2022 auch zu beschließen, den Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs zurückzunehmen. Das gilt dann ebenso für den gestellten Antrag auf Zurückstellung des Baugesuchs zur Errichtung von 5 Windenergieanlagen im Bereich Albaum/Brachthausen.“
Nur durch Bürgerwindparks kann das Ziel des Verbleibs der Wertschöpfung vor Ort erreicht werden. Der geplante Bürgerwindpark RothaarWind II entspricht zudem in vollem Umfang den Kriterien der bisherigen Planung für die Ausweisung weiterer Vorrangzonen.
Daher wird die CDU-Fraktion für die Ratssitzung am 27.10.2022 beantragen, auch den Beschluss über das versagte Einvernehmen zu dem Bürgerwindpark RothaarWind II aufzuheben und das Einvernehmen für das Bürgerwindpark-Projekt zu erteilen. Damit wird ein deutliches Signal gesetzt, dass die Gemeinde Kirchhundem die aus Windenergieanlagen zu erzielende Wertschöpfung in der Gemeinde und bei den Bürgerinnen und Bürgern belassen möchte.
Kirchhundem, 07.10.2022
Michael Färber
Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kirchhundem