Nach der fraktionsinternen Beratung des Entwurfs des Regionalplans fordert die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kirchhundem, den Abschnitt „Energieversorgung – Windenergie“ mit der Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen aus dem Plan herauszunehmen.
Vorrangzonen für Windenergie gehören nicht in den Regionalplan Nach der fraktionsinternen Beratung des Entwurfs des Regionalplans fordert die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kirchhundem, den Abschnitt „Energieversorgung – Windenergie“ mit der Ausweisung von Vorrangzonen für Windenergieanlagen aus dem Plan herauszunehmen. In sehr vielen Fällen decken sich die Vorstellungen der Regionalplanung nicht mit den Planungen der Gemeinde Kirchhundem, sie gehen deutlich darüber hinaus.
„Würde der Regionalplan-Entwurf so beschlossen, könnte die Gemeinde Kirchhundem den Planungen zur Errichtung von Windrädern in den dann im Regionalplan dargestellten Windenergiebereichen nicht mehr gegensteuern, selbst wenn sie die Windenergiebereiche in ihren Flächennutzungsplänen wirksam als Tabuzonen für neue Windräder ausgewiesen hat oder dies gerade plant“, so Fraktionsvorsitzender Michael Färber. Die Gemeinde wäre sogar dazu verpflichtet, die von der Bezirksregierung Arnsberg vorgesehenen Bereiche als Standorte für Windräder in ihre eigenen Pläne zu übernehmen.
Es gibt zudem keine rechtlichen Vorgaben für eine regionalplanerische Sicherung einer bestimmten Anzahl von Standorten für Windparks in den drei Kreisen. Auch liegen der Planung keine Bedarfsermittlungen zu Grunde. Fraktionsvorsitzender Färber „Dieser Eingriff in die Planungshoheit der Städte und Gemeinden muss untersagt werden, wir brauchen keine solche Bevormundung durch die Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde“.
Schon vor 7 Jahren hat die Bezirksregierung bei der Aufstellung des Teilplans Energie den gleichen Versuch ohne Erfolg gestartet. Umso unverständlicher, dass jetzt die gleiche Vorgehensweise wieder gewählt wird.
Was die Städte und Gemeinden und insbesondere die Gemeinde Kirchhundem dringend benötigen, ist eine Weiterentwicklungsmöglichkeit im Siedlungsbereich und keine restriktiven Vorgaben, die der Entwurf des Regionalplans enthalt. Der aktuelle Trends zum mobilen Arbeiten macht das Wohnen im ländlichen Raum wieder attraktiver. Die Kommunen benötigen eine Unterstützung bei der örtlichen Bauleitplanung und eine Regionalplanung, auf deren Grundlage die im ländlichen Raum bestehenden Bedarfe an Wohnbau- und Gewerbeflächen befriedigt werden können. Nur wenn wieder mehr Möglichkeiten bestehen, Einfamilienhäuser zu bauen und Gewerbeflächen weiter zu entwickeln, kann dem Rückgang der Bevölkerungszahlen wirksam entgegen gewirkt werden.
Gez. Michael Färber